Anlässlich des Beginns der letzten regulären Sitzungswoche des Deutschen Bundestages in diesem Jahr erklärt Prof. Dr. Ines Zenke, Präsidentin des Wirtschaftsforums der SPD:
„Die Unternehmen in Industrie und Mittelstand brauchen Planungssicherheit und verlässliche Rahmenbedingungen. Angesichts der derzeitigen Lage unserer Wirtschaft sollten die verbleibenden Bundestagssitzungen in dieser Woche und generell die restliche Amtszeit der Bundesregierung genutzt werden, um zentrale Vorhaben zur Entlastung der Unternehmen und Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland voranzubringen. Nach der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 verstreicht weitere Zeit, bevor eine neu gewählte Bundesregierung ihre Arbeit aufnimmt. Was jetzt noch getan werden kann, um den Standort Deutschland zu stärken, muss gemeinsam auf den Weg gebracht werden.“
Zu den vorbereiteten Maßnahmen gehören – neben weiteren Vorhaben – unter anderem:
- der Nachtragshaushalt 2024;
- die Impulse aus der Wachstumsinitiative, u.a.
- Verlängerung der degressiven Abschreibungsmöglichkeit bis 2028 und anschließend unbefristete Weiterführung. Erhöhung der Betragsgrenzen für die Sammelabschreibung;
- bessere Finanzierungsbedingungen für Start-Ups;
- verbesserte steuerliche Rahmenbedingungen für Investitionen in Wagniskapital;
- Abbau kalte Progression;
- Erhöhung der steuerlichen Bemessungsgrundlage von zehn auf zwölf Millionen Euro ;
- Anreize für E-Mobilitätsstandort D: Sonderabschreibung rückwirkend ab 1.7.24, Erweiterung Dienstwagenbesteuerung für E-Fahrzeuge, steuerliche Gleichstellung E-Fuels u.a.;
- Aussetzung der Berichtspflichten nach dem LKSG bis zum Inkrafttreten der EU-Regulierung;
- die Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes, um das Verbot von CO2-Abscheidung und -Speicherungsmethoden (CCS) aufzuheben;
- das Kraftwerkssicherheitsgesetz (“Kraftwerksstrategie”), um Investitionen in neue Anlagen zu ermöglichen;
- der Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten;
- die Verstetigung für die Absenkung der Stromsteuer für das Produzierende Gewerbe über das Jahr 2025 hinaus (wie es im Gesetzespaket zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht vorgesehen war);
- die EnWG-Novelle (insbesondere für Stabilität der Stromnetze zur Klärung der „PV-Spitzenproblematik“);
- das Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge sowie Reform des Betriebsrentenstärkungsgesetzes.