1 Veranstalter

1.1 Veranstalter ist das Wirtschaftsforum der SPD e.V. (im Folgenden: Wirtschaftsforum).

1.2 Das Wirtschaftsforum plant und organisiert Veranstaltungen, wenn nach eigener Überzeugung ein ausreichendes Interesse seiner Mitglieder besteht. Es besteht kein Anspruch auf Planung oder Organisation bestimmter Veranstaltungen.

1.3 Das Wirtschaftsforum ist als unternehmerischer Berufsverband ein privatwirtschaftlicher Verein. Die Leistungen des Wirtschaftsforums sowie die Teilnahme an Veranstaltungen des Wirtschaftsforums unterstehen damit den Vorschriften des Zivilrechts.

2  Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme an den Veranstaltungen sind natürliche und juristische Personen berechtigt, die Mitglied des Wirtschaftsforums sind. Sofern darüber hinaus Teilnahmeplätze zur Verfügung stehen, können weitere Personen zur Teilnahme eingeladen werden.

3  Anmeldung

3.1  Ankündigungen, Angebote und Ausschreibungen von Veranstaltungen durch das Wirtschaftsforum sind unverbindlich.

3.2  Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt durch Übersendung des unterschriebenen Anmeldeformulars an das Wirtschaftsforum bzw. die in den Anmeldeunterlagen angegebene Stelle. Eine Anmeldung unter Bedingungen oder Vorbehalten ist unwirksam.

3.3  Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen ist begrenzt und zunächst den Mitgliedern des Wirtschaftsforums vorbehalten. Das Wirtschaftsforum berücksichtigt die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs. Sollten nach einer anzugebenden Rückmeldefrist nicht alle zur Verfügung stehenden Plätze vergeben sein, können auch Nicht-Mitglieder des Verbandes berücksichtigt werden.

3.4  Teilnehmern, die sich mit Zahlungsverpflichtungen aus früheren Veranstaltungen in Verzug befinden, kann das Wirtschaftsforum die Teilnahme verweigern.

3.5  Der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin erhält vom Wirtschaftsforum eine Bestätigung seiner Anmeldung. Mit Absendung dieser Bestätigung kommt ein Teilnahmevertrag zwischen dem Wirtschaftsforum und dem, bzw. der Teilnehmer/in zustande.

4 Leistungsumfang

4.1  Art und Umfang der vom Wirtschaftsforum im Zusammenhang mit den Veranstaltungen angebotenen Leistungen ergeben sich aus der Ausschreibung und den Anmeldeunterlagen.

4.2  Mit den Veranstaltungen bietet das Wirtschaftsforum dem Teilnehmer die Gelegenheit zur Anbahnung von geschäftlichen oder politischen Kontakten. In keinem Fall garantiert das Wirtschaftsforum die tatsächliche Anbahnung von Kontakten.

4.3 Soweit in der Ausschreibung und/oder den Anmeldeunterlagen Leistungen im Zusammenhang mit der Anreise, der Unterkunft oder der Verpflegung der Teilnehmer oder sonstige Reiseleistungen aufgeführt sind, werden diese nicht vom Wirtschaftsforum angeboten. Das Wirtschaftsforum tritt lediglich als Vermittler für das dort angegebene Reisebüro oder den Reiseveranstalter auf und übernimmt keine Verantwortung für die Durchführung dieser Leistungen.

5 Teilnahmebeitrag

5.1 Die Kosten des Teilnehmers für die Anreise zu den Veranstaltungen, für Unterkunft und Verpflegung sowie sonstige Reiseleistungen sind, soweit in der Ausschreibung und/oder den Anmeldeunterlagen nichts anderes angegeben ist, im Teilnahmebeitrag nicht enthalten.

6 Zahlungsbedingungen

6.1 Die Bedingungen für die Zahlung des Teilnahmebeitrags richten sich nach den in der jeweiligen Ausschreibung und/oder den Anmeldeunterlagen genannten Bestimmungen. Soweit nichts anderes vorgesehen ist, wird der Teilnahmebeitrag dem Teilnehmer mit der Anmeldebestätigung in Rechnung gestellt. Soweit in der Rechnung nichts anderes angegeben ist, ist er mit Zugang der Rechnung fällig.

6.2 Das Wirtschaftsforum bestimmt im Einzelfall, ob mit der Anmeldung eine Anzahlung oder Vorkasse des Teilnahmebeitrages für die Leistungen verlangt wird, die vom Wirtschaftsforum erbracht werden. Die jeweilige Zahlungsfrist für die Anzahlung oder die Vorkasse ergibt sich aus der Ausschreibung und/oder den Anmeldeunterlagen.

6.3  Kommt der Teilnehmer mit einer Zahlung in Verzug, so werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank nach § 247 BGB erhoben. Die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

6.4  Wird die Anzahlung oder Vorkasse gem. Ziff. 6.2 nicht innerhalb der dafür vorgesehenen Zahlungsfrist geleistet, ist das Wirtschaftsforum berechtigt, bereits nach Ablauf dieser Frist vom Teilnahmevertrag mit dem Teilnehmer zurückzutreten und dem Teilnehmer die Teilnahme an der Veranstaltung zu verweigern, auch wenn die weiteren Voraussetzungen des Zahlungsverzuges nicht vorliegen. Dasselbe gilt, wenn der gesamte Teilnahmebetrag nicht bis zum Beginn der Veranstaltung bezahlt wird.

6.5  Das Wirtschaftsforum kann die Rechnungsstellung und den Einzug des Teilnahmebeitrags an beauftragte Dienstleister übertragen.

7 Absage und Rücktritt des Veranstalters

7.1  Das Wirtschaftsforum ist berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, wenn bis zu dem in der Ausschreibung und/oder den Anmelde- unterlagen angegebenen Anmeldeschluss die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Sofern in der Ausschreibung und/oder den Anmelde- unterlagen nichts anderes angegeben ist, beträgt die Mindestzahl zehn Teilnehmer. Ist in der Ausschreibung und/oder den Anmeldeunterlagen eine Anzahlung oder Vorkasse vorgesehen, so ist das Wirtschaftsforum außerdem berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, wenn bei Ablauf der Frist nicht wenigstens die Mindestteilnehmerzahl, die fälligen Anzahlungen oder Vorkasseleistungen an das Wirtschaftsforum erbracht ist. Bei Absage werden bezahlte Teilnahmebeiträge erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche der bereits angemeldeten Teilnehmer sind ausgeschlossen.

7.2  Das Wirtschaftsforum ist berechtigt, die Veranstaltung abzusagen sowie zu verschieben, zu verkürzen oder zu verlängern oder vorübergehend oder endgültig und in einzelnen Teilen oder insgesamt zu schließen, wenn Streik, Unruhen, Bürgerkrieg, Unglücksfälle, Katastrophen, politische Umstürze, Terroranschläge oder andere unvorhergesehene Ereignisse, die nicht im Verantwortungsbereich des Wirtschaftsforums liegen, eine solche Maßnahme erfordern. Vorbehaltlich der Regelungen in Ziff. 9.1 bis 9.3 hat der Teilnehmer in solchen Fällen keinen Anspruch auf Ersatz ihm entstehender Schäden oder Verluste. Das Wirtschaftsforum teilt dem Teilnehmer den Eintritt der genannten Ereignisse unverzüglich mit. Im Übrigen gilt Ziff. 8.3.

7.3  Das Wirtschaftsforum ist berechtigt, gegenüber einem einzelnen Teilnehmer vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Teilnehmers die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wird; hiervon hat der Teilnehmer Wirtschaftsforum unverzüglich zu unterrichten.

7.4 Das Wirtschaftsforum ist ferner berechtigt, gegenüber einem einzelnen Teilnehmer vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Teilnehmer in der Anmeldung falsche Angaben gemacht hat, die die Voraussetzungen für seine Teilnahmeberechtigung betreffen, oder wenn die in Ziff. 2 genannten Voraussetzungen für die Teilnahme bei Zulassung nicht vorlagen oder später weggefallen sind.

8 Rücktritt des Teilnehmers

8.1 Der Teilnehmer kann vom Vertrag mit dem Wirtschaftsforum zurücktreten. Der Rücktritt muss dem Wirtschaftsforum schriftlich mitgeteilt werden. Bei Zugang der Rücktrittserklärung bis zu dem in der Ausschreibung und/oder den Anmeldeunterlagen angegebenen Anmeldeschluss entfällt der Teilnahmebeitrag. Bei späterem Rücktritt oder bei Fernbleiben des Teilnehmers ohne vorherige Rücktrittserklärung berechnet das Wirtschaftsforum den gesamten Teilnahmebeitrag. Der Teilnehmer kann im Einzelfall nachweisen, dass beim Wirtschaftsforum geringere Aufwendungen und Vergütungen für bereits erbrachte Leistungen angefallen sind.

8.2 Die Stornierung von Leistungen des Reiseveranstalters oder sonstigen Anbieters von Reiseleistungen (Ziff. 4.3) und die bei einer Stornierung dieser Leistungen anfallenden Kosten und Gebühren richten sich ausschließlich nach den Bedingungen des Veranstalters oder Anbieters.

8.3 Wird die Veranstaltung gemäß Ziff.7.2 in veränderter Form durchgeführt und ist eine Teilnahme an der veränderten Veranstaltung für den Teilnehmer nicht mehr von Interesse, so kann er vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss unverzüglich nach Kenntnis der Änderung schriftlich gegenüber dem Wirtschaftsforum erklärt werden. Soweit die Veranstaltung zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits teilweise stattgefunden hat, bleibt der Teilnehmer zur Zahlung des auf diesen Teil entfallenden Teilnehmerbeitrags verpflichtet.

9 Haftungsbegrenzung

9.1 Das Wirtschaftsforum haftet für Schadensersatzansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9.2 Das Wirtschaftsforum haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Teilnahmevertrag, sofern durch die Pflichtverletzung der Vertragszweck insgesamt gefährdet wird. Für die Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden begrenzt, sofern das Wirtschaftsforum keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung zur Last fällt.

9.3  Für die schuldhafte Verursachung von Personenschäden (Leben, Körper oder Gesundheit) haftet das Wirtschaftsforum nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9.4  In den in Ziff. 9.1 bis 9.3 nicht genannten Fällen ist die Haftung des Wirtschaftsforums wegen aller Verletzungen von Pflichten aus dem Teilnahmevertrag sowie aus unerlaubter Handlung ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt auch, wenn das Wirtschaftsforum Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen eingesetzt hat.

9.5  Das Wirtschaftsforum übernimmt als bloßer Veranstalter insbesondere keine Haftung für den Inhalt von Gesprächen, Abmachungen und Verabredungen zwischen den Teilnehmern von Veranstaltungen. Das Wirtschaftsforum garantiert auch nicht den Erfolg von Ergebnissen oder sonstigen Absprachen, die sich aus Veranstaltungen ergeben.

9.6  Die Teilnehmer werden durch Rundschreiben und sonstige Informationen über die Durchführung der Veranstaltung unterrichtet. Vorbehaltlich der Regelungen in Ziff. 9.1 bis 9.3 haben die Teilnehmer Folgen, die durch Nichtbeachten dieser Rundschreiben entstehen, selbst zu vertreten.

10  Verjährung

Alle Ansprüche des Teilnehmers gegen das Wirtschaftsforum verjähren innerhalb von 18 Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der Teilnehmer von dem Anspruch Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. In jedem Fall verjähren Ansprüche des Teilnehmers innerhalb von 5 Jahren ab dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Veranstaltung fällt.

11  Schlussbestimmungen

11.1  Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen des Wirtschaftsforums ist Berlin.

11.2  Die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen des Wirtschaftsforums unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.3  Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.

12 Datenschutz

Unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen werden die dem Wirtschaftsforum übermittelten Daten gespeichert und im Rahmen der Antragsbearbeitung bzw. Durchführung der Veranstaltung an die hierfür zuständigen Stellen weitergeleitet.