Beitragsordnung

Beitragsordnung

Die Gründungsversammlung des Wirtschaftsforums der SPD hat am 5. Februar 2015 gem. § 7 (2) der Satzung eine Beitragsordnung beschlossen. Die Beitragsordnung wurde zuletzt durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 01. Dezember 2021 geändert und ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Sie bleibt bis 31.12.2024 gültig. Eine aktualisierte Beitragsordnung ist von der Mitgliederversammlung am 10. September 2024 beschlossen worden und tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

 § 1 Beitragshöhe

 

  1. Bei Mitgliedschaften von Unternehmen richtet sich die Empfehlung nach dem Umsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr.
    • Über 50 Mio. € Umsatz werden mindestens 15.000 €,
    • von 25 bis 50 Mio. € Umsatz werden mindestens 10.000 €,
    • von 5 bis 25 Mio. € Umsatz werden mindestens 5.000 € und
    • von 2,5 bis 5 Mio. € Umsatz werden mindestens 2.500 €Mitgliedsbeitrag empfohlen. Für Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 500 Mio. € und mindestens 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden mindestens 20.000 € Mitgliedsbeitrag empfohlen.
      Der Mindestbeitrag für Unternehmen beträgt 2.000 €. Neu gegründete Unternehmen zahlen bis einschließlich im 5. Jahr nach der Gründung mindestens 100 € Mitgliedsbeitrag.

2. Bei Mitgliedschaften von Verbänden richtet sich die Empfehlung nach dem Beitragsvolumen im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr.
Bei einem Beitragsvolumen von

    • über 10 Mio. € werden mindestens 8.000 € und
    • über 3 Mio. € bis einschließlich 10 Mio. € werden mindestens 5.000 € Mitgliedsbeitrag empfohlen. Der Mindestbeitrag für Verbände beträgt 2.000 €.

3. Der Beitrag für die ordentliche Mitgliedschaft von natürlichen Personen
beträgt mindestens 500 €.

4. Der Beitrag für Mitglieder nach § 3 (2) der Satzung (Fördermitglieder)
beträgt mindestens   250 €.

5. Der Beitrag für Projektmitglieder beträgt mindestens 5.000 €.

§ 2 Fälligkeit und Zahlungsmodalitäten

  1. Die Beitragspflicht besteht jeweils für das volle laufende Kalenderjahr und im Fall der Austrittserklärung auch für das Kalenderjahr, in dem die Austrittserklärung rechtswirksam wird. Für Mitglieder, die ihre Aufnahme in der zweiten Hälfte eines Kalenderjahres beantragen, reduziert sich die Beitragspflicht für das Beitrittsjahr auf die Hälfte des für sie geltenden Beitragssatzes.
  2. Abweichend von vorstehendem Absatz 1 stellt der Beitrag eines Projektmitglieds einen einmaligen Beitrag für die gesamte Dauer seiner Projektmitgliedschaft dar.
  3. Die Mitgliedsbeiträge sind bis zum 31. Januar eines jeden Jahres zur Zahlung fällig, bei Eintritt im laufenden Kalenderjahr zum Ende des auf den Monat der Aufnahmeentscheidung folgenden Monats.
  4. Die Mitglieder erteilen dem Wirtschaftsforum ein Lastschriftmandat zur Einziehung des Beitrages. Ausnahmen davon sind in besonderen Fällen nach Zustimmung durch den Schatzmeister bzw. die Schatzmeisterin möglich.

 

§ 3 Sonstiges

  1. Das geschäftsführende Präsidium wird ermächtigt, in begründeten Ausnahmefällen eine vorübergehende Reduktion und/oder Stundung von Mitgliedsbeiträgen einzelner Mitglieder zu beschließen.
  2. Nach Ablauf des Geschäftsjahres erhält das Mitglied eine Bescheinigung über gezahlte Mitgliedsbeiträge.
  3. Nach Ablauf eines Geschäftsjahres erhalten Nichtmitglieder und Mitglieder eine Bescheinigung über entrichtete Zuwendungen.