Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) sind ein zentraler Baustein der effizienten und klimafreundlichen Strom- und Wärmeversorgung für weite Teil der Industrie, aber auch für viele Schulen, Krankenhäuser, Altenheime und Wohngebäude. Für Anlagen, die seit dem 1. August 2014 in Betrieb genommen wurden, mussten nach dem aktuell geltenden Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) bisher 40% der EEG-Umlage für selbstverbrauchten Strom gezahlt werden. Das jüngst bekannt gewordene Ausbleiben der EU-beihilferechtlichen Genehmigung dieser Teilbefreiung von der EEG-Umlage bedeutet eine große finanzielle Herausforderung und stellt die Wirtschaftlichkeit der bestehenden Anlagen in Frage.

Aufgrund des beihilferechtlichen Vollzugsverbots wird ab dem 1. Januar 2018 nun die volle EEG-Umlage fällig. Die dadurch zum 1. Januar 2018 anfallenden 6,79 Cent/kWh EEG-Kostenbelastung bringt all jene in Bedrängnis, die in die Errichtung moderner Anlagen investiert haben, um auf umweltfreundliche Art Strom und Wärme zur Eigenversorgung nutzen zu können. Vize-Präsidentin Dr. Ines Zenke bedauert dies: „Eine gemeinschaftsrechtskonforme Regelung ist unerlässlich. Aber das Ausbleiben einer Teilbefreiung von der EEG-Umlage für neue KWK-Anlagen könnte das Aus für zahlreiche Projekte bedeuten. Eine Lösung mit der EU ist dringend erforderlich.“

Neben der Industrie setzen auch Schulen, Krankenhäuser, Altenheime und Wohngebäude auf langfristig wirtschaftliche Investitionen in eigene KWK-Anlagen. Höhere – ab 1. Januar 2018 bis auf weiteres sogar volle – Belastungen mit der EEG-Umlage gefährden die Eigenversorgungskonzepte und senken die Wahrscheinlichkeit weiterer Investitionen in neue und umweltfreundlichere KWK. Der Beitrag, den KWK zum Erreichen von Klimazielen leisten kann, gerät dadurch ebenfalls in Gefahr.

 

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