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Berlin, den 15. September 2020 – Das Fachforum Europa und Außenwirtschaft des Wirtschaftsforums der SPD veröffentlicht heute sein Positionspapier zur Novelle der europäischen Dual-Use-Verordnung. Darin fordern die Mitglieder des Verbands eine ausbalancierte Novellierung der Dual-Use-Verordnung, die dem effektiven Schutz vor ungewollter Nutzung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck Rechnung trägt, dabei aber nicht die technologische Innovationskraft und die globale Wettbewerbsfähigkeit deutscher und europäischer ICT-Unternehmen aufs Spiel setzt.

Vizepräsident Matthias Machnig unterstreicht: „Sicherheitskritische Technologien sind ein Meilenstein in der Sicherstellung und Erlangung der technologischen Souveränität Europas. Gerade im sich abzeichnenden Konflikt zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Volksrepublik China um die globale technologische Vormachtstellung müssen die europäischen Institutionen alles daran setzen, bei der Modernisierung der Exportkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck ihren Unternehmen zu Spitzenpositionen zu verhelfen.“

Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft strebt einen Abschluss der sogenannten Trilogverhandlungen zur Novelle der Dual-Use-Verordnung zwischen Rat, Parlament und Kommission bis Jahresende an. In Anbetracht der seit 2016 laufenden Diskussionen sollen EU-Kontrollinstrumente – insbesondere EU-Güterlisten über internationale Abkommen hinaus – eingeführt werden, die für stärkere Kontrollen bei der Ausfuhr von Überwachungssoftware und -technik Sorge tragen sollen. Teil der kontrovers diskutierten Neuerungen sind u. a. die Definition von Cybersurveillance-Gütern und die Einführung einer Catch-All-Klausel – eine gesetzliche Bestimmung, die eine Ausfuhrgenehmigungspflicht nicht an eine konkrete technische Güterbeschreibung anknüpft, sondern auf den Endverwendungszweck des Gutes abstellt.

„ICT-Unternehmen – obgleich Start-up, mittelständisches oder großes Unternehmen – zu verpflichten, bei der Vermarktung ihrer Infrastrukturen, Software und Technologien an Drittstaaten langjährige Folgenabschätzungen im Empfängerstaat zugrunde zu legen, wird die Rechtsunsicherheit bei der Ausfuhr erheblich erhöhen“, warnt Machnig. „Ausfuhrgenehmigungsanträge beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) würden in der Konsequenz in die Höhe schnellen“, ist sich Machnig sicher. „Eine EU-spezifische Einführung ist ferner gleichbedeutend mit einem Wettbewerbsnachteil für europäische Unternehmen gegenüber US- oder chinesischen Unternehmen“, fährt Machnig fort. „Anstelle weiterer Divergenz und Fragmentierung, brauchen wir gemeinschaftliche Standards, Regeln und Gesetze, das so oft beschworene ‚Level Playing Field‘“.