• Wachstumschancen-Gesetz: Instrumente und Ziele

10.11.2023

Das Wachstumschancen-Gesetz befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Als Bestandteil des Deutschland-Paktes soll es ein zentrales Instrument zum Anreiz von Investitionen und zur Entlastung der Unternehmen werden. Darüber tauschten wir uns mit Michael Schrodi, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, im Rahmen des Gesprächsformats „Wirtschaftsbarometer“ am 9. November aus. Der Abgeordnete stand den Verbandsmitgliedern Rede und Antwort über Instrumente und Zielrichtungen des Gesetzes.

Es gehe bei dem Gesetz mit zahlreichen Entlastungsmaßnahmen vor allem um die richtigen Impulse für die weitrechenden notwendigen Investitionen, sagte Schrodi. Klar sei dabei aber auch, dass die Belastungsverteilung in dem Gesetz so angelegt sei, dass die Länder und Kommunen einen großen Anteil davon tragen müssten und hier eine Einigung mit den Ländern über angemessene Gegenfinanzierungsmöglichkeiten noch erzielt werden müsse.

Die Diskussion, die Verbandsvizepräsidentin Prof. Dr. Susanne Knorre moderierte, verdeutlichte die wichtige Rolle der Investitionsprämie. Diese müsse aber auch für langfristige Investitionen in verschiedenen Segmenten ausgeweitet werden, um eine größere Wirkung zu erzielen. Denn das gemeinsame Ziel ist klar: Den Standort Deutschland wettbewerbsfähiger machen, Unternehmen sinnvoll entlasten (Stichwort E-Rechnung) und Steuerfairness schaffen. Dabei müssen die Belange des Mittelstandes angemessen berücksichtigt werden, betonte Susanne Knorre. Wir werden die weiteren Beratungen im Bundestag und Bundesrat genau verfolgen und hoffen, dass das Gesetz nach letzten Einigungen zum 1. Januar 2024 in Kraft treten kann.