Heute schafft es das viel umstrittene Energiesammelgesetz (EnSaG) zu seiner ersten Lesung in den Bundestag. Nachdem Anfang November im Bundeskabinett unter anderem auch für die im Koalitionsvertrag 2018 festgeschriebenen Sonderausschreibungen für Wind und Photovoltaik eine Lösung gefunden wurde, könnte die ursprünglich als „100-Tage-Gesetz“ bekannte Regelung noch in diesem Jahr umgesetzt werden.
„Es war dringend nötig, dass Anlagenbetreiber endlich Planungssicherheit haben, um die hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung und ihre Wärmeinfrastruktur zu erhalten“, meint dazu die Vizepräsidentin des Wirtschaftsforums der SPD, Dr. Ines Zenke.
Den Kern des Gesetzespaketes bilden neben den Sonderausschreibungen für Wind-Onshore und Photovoltaik auch die Förderbedingungen für die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Das Wirtschaftsforum der SPD hatte bereits im Vorfeld des Entwurfes angemahnt, dass es verlässlicher Rahmenbedingungen für die KWK bedarf. KWK-Anlagen dürfen nicht einer dauernden Ungewissheit unterworfen sein, damit sie weiterhin einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende leisten können. Das drohende beihilferechtliche Vollzugsverbot, die Frage der Teilbefreiung von der EEG-Umlage für neue KWK-Anlagen sowie eine pauschale Absenkung der KWK-Bestandsförderung haben viele Sorgen ausgelöst. Ohne vernünftige Lösung könnten viele KWK-Anlagen, so auch der öffentlichen Versorgung, kurzfristig in wirtschaftliche Bedrängnis geraten.
Von daher ist die nun im Entwurf verabschiedete Einigung zur EEG-Umlagereduzierung von KWK-Neuanlagen zur Eigenversorgung positiv zu sehen, vor allem auch, dass diese rückwirkend zum 1. Januar 2018 umgesetzt wird. Ein Wermutstropfen bleibt aber: Die von der EU-Kommission geforderte gestufte Erhöhung der EEG-Umlage für KWK-Neuanlagen zwischen 1 und 10 MW. Sie gilt auch für KWK-Anlagen, die seit dem 1. August 2014 in Betrieb genommen wurden. Die Umsetzung der Forderung im Energiesammelgesetz schwächt das Vertrauen in verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen.
Die Einführung eines weiten Anlagenbegriffes für KWK-Anlagen mit Dampfsammelschienen greift hingegen wesentliche Forderungen des Wirtschaftsforums der SPD auf: „Der Begriff der KWK-Anlage und die Anwendung der Verklammerungsregelung haben in den letzten Monaten erhebliche Verunsicherung bei Anlagenbetreibern hervorgerufen“, betonten Zenke und der Leiter des Fachforums Kommunales, Michael Wübbels, bereits in einem 4-Punkte Papier im Mai. Hilfreich wäre nun, dass die verlorene Zeit der Neufindung nach der Änderung der bisherigen BAFA-Praxis zum Anlagenbegriff durch eine Verlängerung des Geltungszeitraums des KWKG kompensiert würde. Den Investoren müsse ermöglicht werden, Entscheidungen auf Basis des neuen Gesetzes zu fällen und umsetzen zu können.
Auch eine pauschale Absenkung der Förderung für KWK-Bestandsanlagen konnte verhindert werden. Allerdings sei, so die Vizepräsidentin des Wirtschaftsforums der SPD, auch eine gestaffelte Absenkung des KWK-Zuschlags für größere Anlagen (<50 MW), wie sie nun in dem Entwurf vorgesehen ist, noch nicht akzeptabel. Damit soll eine beihilferechtskonforme Überförderung vermieden werden. Vom BMWi zugrundegelegte Wirtschaftlichkeitsberechnungen seien aber nicht immer nachvollziehbar. So gelten beispielweise – nach eigener Studie des BMWi – Anlagen bis 100 MW derzeit nicht als überfördert.
Das Wirtschaftsforum der SPD sieht KWK-Anlagen weiterhin als wesentliche Ermöglicher der Energiewende – und als Schlüssel für die Wärmewende. Besonders in hochverdichteten Ballungsräumen sind die Potentiale für erneuerbare Wärme begrenzt. Hier bieten Wärmenetze mit KWK-Anlagen die einzige Möglichkeit, erneuerbare Energien und Abwärme im großen Stil in die Wärmeversorgung zu integrieren.
Insofern ist es – auch vor dem Hintergrund der in der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ geführten Diskussion zur Stilllegung emissionsintensiver Kraftwerke zur Erreichung der Klimaschutzziele 2020 und 2030 – notwendig, frühzeitig eine Langfriststrategie zum Beitrag der KWK und ihrer Wärmenetzinfrastruktur zur Versorgungssicherheit zu entwickeln und durch den Gesetzgeber abzusichern.