04.08.2022

Die Abfallgebühren und die Kosten für Fernwärme könnten sich für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ab dem kommenden Jahr drastisch erhöhen. Wie ein aktueller Gesetzesentwurf zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) vorsieht, soll der nationale Emissionshandel auf den „Brennstoff Abfall“ ausgeweitet werden. Sollte das Gesetz wie geplant zum 1. Januar 2023 in Kraft treten, würden die Abfallverbrennungskosten um voraussichtlich ein Drittel steigen. Dies würde sich direkt auf die Abfallgebühren auswirken. Zudem könnten Abfallströme künftig zu günstigeren Anlagen ins europäische Ausland gelenkt werden, mit negativen Effekten für den inländischen Markt und den Erfolg der Ressourcenwende in Deutschland.

Das Ende 2020 verabschiedete BEHG unterwirft verschiedene Brennstoffe, z.B. Benzin, Erdgas und Heizöl, der CO2-Bepreisung. Ab dem 1.1.2023 soll auch die thermische Abfallbehandlung einbezogen werden. Aus Sicht des Fachforums Ressourcen und Nachhaltigkeit im Wirtschaftsforum der SPD würde dies aber zu mehr Abfallexporten führen und die illegale Entsorgung fördern. Dieser Abfall wiederum stünde dann nicht mehr für die Verbrennung in den Abfallverbrennungsanlagen zur Verfügung, die daraus Strom und Fernwärme gewinnen. In der Folge stünde weniger Energie bereit, was Deutschland noch abhängiger von ausländischen Energiequellen machen würde. Die Gesetzesänderung würde sich außerdem inflationstreibend auswirken, weil sie höhere Preise für Fernwärme sowie deutlich gestiegene Kosten in Form von Abfallgebühren für Haushalte und Unternehmen zur Folge hätte.

Dazu Verbandspräsidentin Prof. Dr. Ines Zenke: „Die Pläne für diese Gesetzesänderung reichen zurück in eine Zeit, in der nicht nur die wirtschaftliche und energiepolitische Gesamtlage bekanntlich ein ganz andere war, sondern auch noch keine Rede war von der Einbeziehung der Abfallverbrennung in den Emissionshandel auf europäischer Ebene. Inzwischen wirft die beunruhigende wirtschaftliche Gesamtlage die Frage auf, ob ein nationaler Alleingang hier noch zeitgemäß ist, der den Kostendruck auf eine Alternative zu den konventionellen fossilen Energiequellen ohne Not weiter steigen und viele Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger erheblich belasten wird.“

Ralph Müller-Beck, Leiter des Fachforums Ressourceen und Nachhaltigkeit, sieht insbesondere den Zeitpunkt kritisch und fordert ebenfalls die Abstimmung auf europäischer Ebene: „Gerade jetzt gilt es, für Stabilität und Preissicherheit in Deutschland zu sorgen. Deshalb ist mindestens ein Aufschub der Gesetzesänderung geboten, jedenfalls solange die Diskussion um die Einbeziehung der Abfallverbrennung auf europäischer Ebene nicht abgeschlossen ist.“

Bei der Verabschiedung des BEHG Ende 2020 hatte der Bundestag in einem Entschließungsantrag die Bundesregierung aufgefordert zu untersuchen, wie sich eine Ausweitung der CO2-Bepreisung auf die Abfallwirtschaft auswirken würde. Weiterhin wurde verlangt, auf Basis dieser Evaluierung zu prüfen, ob der Beginn der CO2-Bepreisung für den Abfallbereich ggf. auf das Jahr 2024 zu verschieben sei.

Die im Auftrag des Bundesumweltministeriums (BMUV) für das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) erstellte Studie hat ergeben, dass bei Einführung einer CO2-Bepreisung für die Abfallverbrennung die Netto-Kosten für den Siedlungsabfall um 9,75 Euro pro Tonne Abfall im Jahr 2023 und bis auf 18 Euro pro Tonne Abfall im Jahr 2026 steigen würden. Demnach würde sich die CO2-Bepreisung auch auf die Gebühren für Haushalte auswirken. Unterschiedliche Szenarien sehen Steigerungen von mindestens drei bis acht Prozent – in einzelnen Fällen sind auch deutlich höhere Gebührensteigerungen möglich.

Das BEHG steht voraussichtlich Mitte September zur Ersten Lesung im Bundestag an.