Das für Sommer 2018 erwartete Gerichtsurteil im Streit zwischen dem US-Justizministerium und Microsoft droht weitreichende Konsequenzen für den Schutz der Privatsphäre nach sich zu ziehen. Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten entscheidet derzeit darüber, ob das U.S. Justizministerium direkte Einsicht in Daten von amerikanischen Firmen erhalten darf, die im Ausland gespeichert sind, ohne Rücksicht auf nationale Gesetze. In diesem Fall wird der Zugriff auf E-Mailkonten von Microsoft gefordert, die auf Servern in Irland lagern.

Vize-Präsident des Wirtschaftsforums der SPD, Robert M. Maier sagte dazu: „Eine Erlaubnis zur Durchsuchung der Daten von amerikanischen Unternehmen im Ausland würde unsere Privatsphäre entscheidend einschränken und steht in Konflikt mit der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union. Wenn amerikanischen Ermittlern direkter Zugriff auf in Deutschland bzw. Europa gespeicherten Daten ermöglicht wird, wäre es das Ende für viele Cloud-Anwendungen und das Internet wie wir es kennen.“

Firmen transferieren nicht nur sensible Kundendaten, sondern auch wertvolle Algorithmen, firmeneigene Technologien und intellektuelles Eigentum über internationale Grenzen hinweg. Diese Transfers sind nur möglich, wenn ein gleichmäßiges Niveau an Datenschutz unabhängig von Örtlichkeiten gegeben ist. Die mögliche Einsehbarkeit dieser Daten ohne Einbeziehung nationaler Gerichte stellt den Datenschutz in Frage. „Die Initiative des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) und des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), sich mit einem Amicus-Brief an den Obersten Gerichtshof gegen eine Erlaubnis einzusetzen, begrüßen wir sehr. Wir hoffen zudem, dass das Gericht zu einer erträglichen Lösung beiträgt“, sagte Robert M. Maier.

Der Datenschutz gilt in Deutschland und der EU als fundamentales Recht, das nicht durch „externe“ Rechtsprechung kompromittiert werden darf. Firmen können nicht gegen geltendes Recht gezwungen werden, Daten preiszugeben, um einer Forderung des U.S. Justizministeriums Folge zu leisten. Eine Erlaubnis hätte zur Folge, dass Firmen vor die Wahl gestellt werden, entweder gegen nationales oder amerikanisches Recht zu verstoßen. Eine solche Reglung wäre rückwärtsgewandt und würde enorme Hürden für bestehende und neue Geschäftsmodelle aufbauen.

Im Falle einer Entscheidung zugunsten des US-Justizministeriums droht die Speicherung von wichtigen Daten auf nationalen Servern durch europäische Firmen, um sich dieser Rechtsprechung weitestgehend zu entziehen. Dies führt umgehend zu einer Lokalisierung von Datenstrukturen und bedeutet das effektive Ende von dem freien Internet, wie wir es heute kennen. Stattdessen sollten für strafrechtliche Prozesse die bestehenden bilateralen Abkommen konsequent angewendet werden, in dem nationale Gerichte die Freigabe der angefragten Daten prüfen und veranlassen.

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