Berlin, 12.Februar 2019 – Das Wirtschaftsforum der SPD e.V. lehnt den von der Bundesregierung geplanten gesetzlichen Provisionsdeckel in der Lebensversicherung ab: “Wir müssen die private Altersvorsorge vielmehr stärken und dafür sorgen, dass möglichst viele private Rentensparer flächendeckend erreicht und beraten werden“, sagt der Schatzmeister des Wirtschaftsforums der SPD e.V., Harald Christ. Eine Deckelung von Provisionen bewirke das Gegenteil. Hinzu kämen verfassungs- und europarechtliche Bedenken: „Die heute veröffentlichten Gutachten des Bundesverbands Finanzdienstleistung, des Verbands Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa (VOTUM) und der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler sind eindeutig: Ein Provisionsdeckel würde gegen das Grundrecht auf Gewerbefreiheit verstoßen und zu Wettbewerbs- und Marktverzerrungen in Europa führen.“
Sorge, dass die Anzahl der Versicherungsvermittler weiter abnimmt
„Die Vermittler von Lebens- und Rentenversicherungen dürfen nicht ins berufliche Abseits gestellt werden“, meint das Präsidiumsmitglied des Wirtschaftsforum der SPD e.V. Betroffen wären mehr als 200.000 Versicherungsvermittler, an denen über 100.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze hängen: „Die Vermittler haben in den vergangenen Jahren bereits erhebliche Einkommenseinbußen hinnehmen müssen. Die Anzahl der Versicherungsvermittler ist alleine im ersten Quartal 2018 um 7.000 zurückgegangen“, erklärt Christ. Das Wirtschaftsforum der SPD e.V. habe die Sorge, dass ein gesetzlicher Provisionsdeckel dazu beitragen könne, dass die Anzahl der Vermittler in Deutschland weiter abnehme und davon auszugehen sei, dass ohne Beratung die flächendeckende private Altersvorsorge insbesondere für Einkommensschwache auch hierzulande zurückgehen werde: „Weniger private Altersvorsorge durch weniger Vermittler trifft vor allem die Geringverdiener“, so Christ.
Es gibt bereits einen indirekten Provisionsdeckel in der Lebensversicherung
Die Höhe der Abschlussprovisionen unterliegt bereits einer indirekten Begrenzung, die mit dem Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) weiter verschärft wurde. Die politisch gewünschten Maßnahmen haben sich mit dem LVRG bewährt, da der Rückgang der Abschlussprovisionen durch das LVRG bei 13 Prozent liegt und die kalkulierten Abschlusskosten branchenweit um 20 Prozent sowie die Vergütung der Vermittler um fünf Prozent zurückgegangen sind. Der LVRG-Evaluationsbericht bietet keine Grundlage dafür, dass aktuell steigende bzw. erhöhte Provisionszahlungen in der Lebensversicherung zu beobachten sind.