Berlin, den 3. Mai 2021. Die Vizepräsidentin des Wirtschaftsforums der SPD e.V. Prof. Dr. Ines Zenkewurde für die heutige Anhörung im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages als Sachverständige eingeladen. Thema war die Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung – BECV).

Zenke machte deutlich: „Der nationale Emissionshandel muss dringend von einem wirksamen Carbon-Leakage-Schutz flankiert werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie zu schützen. Der aktuelle Vorschlag reicht dafür nicht aus.“ Grundsätzlich begrüße sie marktbasierte Modelle zur Bepreisung von CO2 und anderen Treibhausgasen. Daher sei auch der nationale Emissionshandel in Deutschland, der erstmals die Bereiche Verkehr und Wärme einschließt, ein geeignetes Instrument zur Erreichung der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2050. Gleichzeitig bestehe darüber hinaus noch dringender Handlungsbedarf: „Der nationale Emissionshandel läuft seit Beginn dieses Jahres – ohne jeden Carbon-Leakage-Schutz. Dieser betreffe eben nicht nur den Verkehrs- und Gebäudesektor, sondern auch die mittelständische Wirtschaft mit ihren nicht dem europäischen Emissionshandel unterliegenden Anlagen, die jetzt mit erheblichen Mehrkosten belastet wird. Eine wirksame nationale Regelung muss so schnell wie möglich verabschiedet werden“, so Zenke weiter.

Vor den Bundestagsabgeordneten betonte Zenke: „Der jetzige Entwurf der BECV setzt der Gefahr des Carbon Leakage nicht genug entgegen. Die deutsche Regelung würde Unternehmen deutlich stärker belasten als dies auf europäischer Ebene der Fall ist. Der Gesetzgeber muss dringend nachbessern.“ Diese Mehrbelastungen entstünden, da für viele Sektoren lediglich 65 Prozent der Kosten kompensiert würden und nicht wie auf europäischer Ebene 100 Prozent. Problematisch sei außerdem, dass die Ausgleichszahlungen von Gegenleistungen in Form von Klimaschutzmaßnahmen abhängig gemacht werden, ohne dass dabei die Gesamtbelastung der Unternehmen und deren Auswirkungen auf die Wettbewerbsposition der Unternehmen in den Blick genommen werde. Die Abwanderungsgefahr könne so nicht gebannt werden. Die aktuell vorgesehene nachträgliche Auszahlung der Kompensationen würden darüber hinaus zusätzliche Liquiditätsbelastungen bedeuten.