(Bei Unternehmen oder Verbänden der Ansprechpartnerin/des Ansprechpartners)


    (mit Rechtsform)

    Datenschutz

    Meine persönlichen Daten dürfen zur Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben des Wirtschaftsforums der SPD e.V. elektronisch erfasst und verarbeitet werden. Mein Name sowie das von mir vertretene Unternehmen/der von mir vertretene Verband dürfen vom Wirtschaftsforum der SPD e.V. in Publikationen, Mitgliederverzeichnissen, Statements oder ähnlichem genannt werden. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

    Kartellrechtliche Erklärung

    Das Wirtschaftsforum der SPD e.V. und seine Mitglieder bekennen sich uneingeschränkt zu Recht und Gesetz sowie zu den Prinzipien des Wettbewerbs. Die Mitglieder beachten daher bei ihren Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Wirken des Wirtschaftsforums alle in Deutschland geltenden Rechtsvorschriften. Die Mitgliedsunternehmen stellen sicher, dass dies ebenso für alle Vertreterinnen und Vertreter gilt, die sie mit Angelegenheiten des Wirtschaftsforums betrauen. Entsprechendes gilt für das Handeln des Wirtschaftsforum der SPD und der von ihm zur Erfüllung seiner Aufgaben einbezogenen Personen.

    Mitgliedsbeitrag

    Mit Unterzeichnung dieses Antrages bestätige ich, dass ich die Satzung zur Kenntnis genommen habe. Gemäß der Beitragsordnung im Anhang der Satzung lege ich den jährlichen Mitgliedsbeitrag für mich, bzw. das Unternehmen oder den Verband freiwillig in folgender Höhe fest:

    Anträge, welche die in der Beitragsordnung festgelegte Mindestbeitragshöhe unterschreiten, können nicht angenommen werden.

    Hinweise zur steuerlichen Absetzbarkeit

    Beiträge von Firmenmitgliedern sind als Betriebsausgaben absetzbar. Persönliche Mitglieder (Unternehmerinnen und Unternehmer) können Beiträge zu Berufsverbänden als Werbungskosten bei der Einkunftsart absetzen, bei der sie erwachsen (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Dies gilt nicht nur für Mitgliedsbeiträge, sondern auch für freiwillige Zahlungen und mit der Berufstätigkeit zusammenhängende Zahlungen für konkrete Leistungen des Berufsverbandes. Bei einer ehrenamtlichen Mitarbeit im Wirtschaftsforum der SPD können Unternehmerinnen und Unternehmer die im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit entstehenden Auslagen zusätzlich zu ihren Beiträgen ansetzen (BFH-Urteil vom 28.11.1980, VI R 193/77, BStBl. 1981 II S. 368). Infrage kommen Kosten für die Teilnahme an Sitzungen und Tagungen, abzurechnen wie bei Dienstreisen, oder Telefonkosten. Das gleiche gilt für die Teilnahme an Veranstaltungen des Wirtschaftsforums, soweit sie der beruflichen Fortbildung dienen (z.B. Kurs, Seminar, Lehrgang, fachlicher Vortrag), dabei zählen Aufwendungen für Teilnahmegebühr, Fahrten, Verpflegung und ggf. Übernachtung zu den Werbungskosten hinzu (R 9.3 Abs. 2 LStR 2008).

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