Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit – Unternehmen müssen bei der Umsetzung der EU-Methanverordnung ab 2027 neue Auflagen erfüllen. Wo wir bei der Implementierung stehen
Was muss bis Ende 2026 auf deutscher und europäischer Ebene verbindlich geklärt sein, damit die EU-Methanverordnung ab 2027 klimapolitisch wirksam, rechtssicher und praxistauglich umgesetzt werden kann, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden? Diese Frage stand im Mittelpunkt der Digitalkonferenz des Fachforums Europa und Außenwirtschaft zur EU-Methanverordnung.
In der Diskussion mit Jochen Flasbarth, Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, der stellvertretenden wirtschaftspolitischen Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Dunja Kreiser, MdB, Dr. Kirsten Westphal, Mitglied der Hauptgeschäftsführerin des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. und Enno Harks, Co-Leiter im Fachforum “Europa und Außenwirtschaft” wurde sichtbar, dass die Unternehmen bereit sind, den Weg konstruktiv mitzugehen. Es geht also keineswegs um ein „Stop-the-Clock-Verfahren“, sondern darum, die kommenden Berichts-und Dokumentationspflichten so auszugestalten, dass sie administrativ handhabbar, europäisch abgestimmt sowie für die betroffenen Akteure planbar sind.
Besonders im Fokus standen dabei die verbindlichen Klärungen, die bis Ende 2026 auf deutscher und europäischer Ebene notwendig sind: klare Behördenzuständigkeiten, praktikable Akkreditierungs- und Verifizierungsverfahren, belastbare Regeln für Berichts- und Nachweispflichten sowie ein Sanktionsrahmen, der Rechtssicherheit schafft, ohne Unternehmen in kaum auflösbare Vertrags- und Lieferkettenkonflikte zu bringen.
Auch die Empfehlungen der EU-Kommission vom Juli 2026, die unter Verweis auf sicherheitspolitische Risiken wie die Straße von Hormus einen befristeten Sanktionsverzicht bis 2029 vorsehen, werfen weitere Fragen auf: Sie können ein wichtiges Signal sein, ersetzen aber nicht die Aufgabe der Bundesregierung, bestehende Rechts- und Vertragsunsicherheiten in der deutschen Umsetzung verbindlich zu adressieren.
Für uns als Wirtschaftsforum der SPD ist zentral: Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit sind keine Gegensätze. Eine erfolgreiche Umsetzung der EU-Methanverordnung braucht ambitionierte Ziele ebenso wie praxistaugliche Verfahren und einen kontinuierlichen Dialog mit den Unternehmen.
Vielen Dank an alle Impulsgeberinnen und Impulsgeber und Teilnehmenden für die fachlich starke und lösungsorientierte Diskussion.