Welche strategische Bedeutung haben Beteiligungen des Bundes und wie stark kann und soll der Staat sein? Darüber sprach Verbandspräsidentin Prof. Dr. Ines Zenke mit Stefan Ramge, Leiter der Abteilung „Beteiligungen, Bundesimmobilien und Privatisierungen“ im Bundesministerium der Finanzen.
„Unternehmensbeteiligungen sind ein sinnvolles Mittel, um den Strukturwandel voranzutreiben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die operative Verantwortung bei den Unternehmen verbleibt und nicht beim Staat“, betonte Stefan Ramge. Die praktischen Erfahrungen der jüngeren Vergangenheit haben aus seiner Sicht zu einer Entideologisierung
beigetragen. Gleichzeitig hat der Bund 2020 die rechtliche Grundlage, wie
mit Beteiligungen umgegangen wird, reformiert. Die Begründungspflicht für den Bund wurde dabei geschärft, eine regelmäßige Prüfung des Bundesinteresses und einer Messung der Zielerreichung ebenso festgehalten.
Die Anzahl unmittelbarer Beteiligungen des Bundes hat sich in absoluten Zahlen kaum erhöht, die der mittelbaren Beteiligungen ist in den letzten zehn Jahren sogar deutlich zurückgegangen. „Was früher ideologisch stark diskutiert wurde (freier Markt vs. Staat), ist auch dank unseres Regelwerkes und eines aktiven Beteiligungsmanagements auflösbar“, unterstrich Ramge.
„Die Rolle von Beteiligungen des Bundes ist insbesondere im Hinblick auf die Transformation und die damit verbundenen Hausforderungen zu betrachten, ergänzte Verbandspräsidentin Prof. Dr. Ines Zenke in der Debatte und warf die Frage auf, ob es in Zukunft einer stärkeren gesamtstrategischen Ausrichtung bei der Auswahl von Bundesbeteiligungen bedarf.
Vieles liegt daher nun an der neuen Bundesregierung. Darunter auch die Frage, wie mit dem Finanzvolumen des Sondervermögens Infrastruktur umgegangen wird.