• Hintergrundgespräch mit Lutz Goebel, Vorsitzender des NKR

14.07.2025

Das Hintergrundgespräch mit dem Vorsitzenden des Nationalen Normenkontrollrats (NKR), Lutz Goebel, widmete sich zentral der Frage, wie Verwaltung effizienter und Regulierung schlanker gestaltet werden kann. Unter der Moderation von Verbandsvizepräsident Matthias Machnig, erläuterte Goebel zunächst die Rolle des NKR, der als eine Art Spiegel der Bundesregierung fungiere und bei der Entstehung von Gesetzen prüft, welcher Erfüllungs- und Bürokratieaufwand damit einhergehe. Ziel sei es, Gesetzgebung messbar besser zu machen, Prozesse zu digitalisieren und insgesamt Bürokratie abzubauen. Seine Stellungnahmen fließen in die Kabinettsvorlagen ein und werden im parlamentarischen Prozess durchaus aufgegriffen, ein Vetorecht habe der Rat aber nicht.

Ein wichtiger Teil der Arbeit des NKR ist die Erstellung von Gutachten, die etwa zeigen, dass der Sozialstaat in seiner aktuellen Ausgestaltung administrativ kaum noch handhabbar sei. Eine der jüngsten Veröffentlichungen etwa beschäftigt sich mit dem Problem, dass der Sozialstaat in seiner jetzigen Ausgestaltung nicht mehr administrierbar sei. Das Gutachten schlägt u.a. die Bündelung von Verwaltungsleistungen im föderalen System vor – exemplarisch etwa durch zentrale Ausländerbehörden an wenigen Standorten.

Ein wiederkehrendes Thema der Diskussion war die übermäßige Detailregulierung in Deutschland, die nicht mehr zeitgemäß sei. Statt dem traditionellen Vorsorgeprinzip solle stärker auf Eigenverantwortung gesetzt werden. Goebel nannte praktische Beispiele für erfolgreiche Vorschläge des NKR: etwa die Abschaffung der 100-Prozent-Prüfung beim Kurzarbeitergeld oder eine Vereinfachung bei der Grundrente, die ursprünglich mit hohem analogen Kontrollaufwand verbunden war.

Strukturell sei vor allem die zersplitterte Zuständigkeit in Bund, Ländern und Kommunen ein Hindernis. Der Föderalismus führe zu einer Vielzahl von unterschiedlich zu handhabenden Regelwerken, etwa in Bauordnungen oder beim Datenschutz, die Reformen massiv erschweren. Hier sei eine grundsätzliche Neuregelung der Bund-Länder-Kompetenzverteilung langfristig unvermeidbar. Besonders aufwendige Regelwerke wie das Lieferkettengesetz oder die Nachhaltigkeitsberichterstattung stammen aus europäischen Gesetzgebungsverfahren. Während die Kommission eigene Maßnahmen zum Bürokratieabbau befolge, sei aus deutscher Sicht das Goldplating zusätzlich erschwerend.

Die Digitalisierung wird als ein konkreter Hebel zur Vereinfachung des Verwaltungsaufwands genannt, die mittelfristig für erhebliche Effizienzgewinne sorgen wird. Allerdings befinde man sich derzeit in einer schwierigen Übergangsphase, in der analoge und digitale Prozesse nebeneinander existieren. Wichtig sei zudem, dass jedes Ministerium künftig zwei sogenannte Praxis-Checks pro Jahr durchführe, um besonders komplexe und behördenübergreifende Verfahren zu identifizieren und zu vereinfachen. Auch das Thema Berichtspflichten wurde diskutiert – diese seien für die Wirtschaft belastend, aber für politische Entscheidungsfindung teilweise unverzichtbar. Hier müsse kritisch hinterfragt werden, welche Berichte wirklich einen Mehrwert bringen.

In der anschließenden Fragerunde wurde unter anderem die Thematik des Vetorechts für den NKR aufgefgriffen. Während Goebel ein striktes Vetorecht ablehnt, bedürfe es aber ein effektives Verfahren aus, um schlechte bzw. verwaltungsaufwendige Gesetzesvorhaben frühzeitig zu stoppen und zu überarbeiten. Die Kritik an der bisherigen Umsetzung des One-in-One-out-Prinzips teilte Goebel: Es gebe zu viele Ausnahmen und keine systematische Erfolgsmessung. Positiv hob er hervor, dass mittlerweile ein Umdenken stattfinde – alle Beteiligten hätten erkannt, dass die Bürokratiebelastung sowohl Verwaltung als auch Wirtschaft überfordere.

Weitere Themen der Diskussion waren die knappen personellen Ressourcen in Behörden, der schleppende Mittelabfluss bei Investitionen sowie die Frage, wie man Pilotprojekte zur Digitalisierung stärker mit europäischen Best-Practice-Modellen verknüpfen könne. Ein zentraler Punkt der Schlussrunde war die Diskussion zur E-Gesetzgebung. Diese soll den gesamten Gesetzgebungsprozess digital und modular abbilden – von der Entwurfserstellung über Abstimmungen bis hin zu Konsultationen. Erste Testphasen laufen bereits im BMDS. Ziel ist mehr Effizienz, Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Der NKR sieht darin einen wichtigen Baustein für ein modernes, bürokratiearmes Gesetzgebungsverfahrene – allerdings nur als ein Teil umfassender Strukturreformen. Insgesamt wurde deutlich: Der NKR versteht sich als Impulsgeber für eine effizientere, bürgernähere Verwaltung – seine Empfehlungen sollen Gesetzgebungsverfahren nicht blockieren, sondern verbessern. Entscheidend sei nun, dass die Politik diese Impulse aufnimmt und konsequent umsetzt.

Wir danken Herrn Goebel und dem NKR für die spannenden Impulse sowie allen weiteren Beteiligten für die gute Diskussion! Das Wirtschaftsforum der SPD e.V. wird Themen zum Bürokratieabbau und Staatsmodernisierung weiterverfolgen.