Neue digitale Geschäftsmodelle bringen Innovationen hervor – und stellen eine Herausforderung für das tradierte Kartellrecht dar. Die Plattformökonomie bringt eine Tendenz zur Monopolbildung mit sich, auch weil es die Skalierungseffekte der großen Plattformen erschweren, dass sich neue Anbieter im Markt etablieren können. In der Datenökonomie muss auch das Konzept der Marktmacht neu definiert werden. Wo früher Marktanteile an Umsatzzahlen festgemacht werden konnten, tritt nun mit dem Zugang zu Daten ein neuer Parameter auf. Wirtschaft 4.0 muss auch ein Wettbewerbsrecht 4.0 nach sich ziehen.
Die Bundesregierung hat sich dieser Fragen angenommen. Im September legte die vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie einberufene Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 ihren Abschlussbericht vor. Zeitgleich erarbeitet die Bundesregierung eine Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die 10. GWB-Novelle.
Bei einer Arbeitssitzung des Fachforums Digitales diskutierten wir am Montag, 25. November 2019, mit den beiden Impulsgebern und Referenten, Dr. Philipp Steinberg, Leiter der Abteilung Wirtschaftspolitik im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, sowie MdB Falko Mohrs, zuständiger Berichterstatter für die SPD-Bundestagsfraktion und Mitglied der Kommission Wettbewerbsrecht 4.0. Wir danken allen TeilnehmerInnen für die spannende Debatte darüber, wie das Wettbewerbsrecht ausgestaltet sein muss, um faire Bedingungen für alle auch im digitalen Zeitalter sicherzustellen. Die Diskussion wurde moderiert von Fritjof Rindermann, beim Wirtschaftsforum zuständig für das Fachforum Digitales.
Wir danken der Telefónica Deutschland, in deren Räumlichkeiten wir zu Gast sein durften.
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