Es ist eine Binse, dass der Klimaschutz nur dann gelingen kann, wenn es weltweit ambitionierte Anstrengungen dazu gibt. Für das globale Klima ist nichts gewonnen, wenn etwa die europäische Industrie in Länder mit niedrigeren Klimaschutzanforderungen abwandert.
Vor diesem Hintergrund plant die Europäische Kommission die Einführung eines CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM). Das Ziel: Wettbewerbsverzerrungen, die sich aus unterschiedlich strengen Klimaschutzanforderungen ergeben, sollen ausgeglichen werden. Doch die Umsetzung eines solchen Mechanismus bringt erhebliche Herausforderungen mit sich – sowohl hinsichtlich der Wirksamkeit und der Rechtssicherheit, als auch bezüglich möglicher handelspolitischer Gegenmaßnahmen aus anderen Wirtschaftsregionen.
Gemeinsam mit den Mitgliedern unseres politischen Beirats haben wir das Thema aufgegriffen und am 15. April 2021 mit Jens Geier, MdEP, Mitglied im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie des Europäischen Parlaments, diskutiert.
Nach der Begrüßung durch Bernd Westphal, MdB, Vorsitzender unseres politischen Beirats, führte Jens Geier in seinem Impuls noch einmal die verschiedenen Probleme und offenen Fragen aus, die sich aus der Einführung eines CBAM ergeben würden. Bisher ist der Geltungsbereich eines solchen Mechanismus noch nicht klar definiert – also ob er bspw. nur für spezielle Produkte (z.B. Stahl, Aluminium) oder generell gelten soll. Ebenfalls offene Fragen ergeben sich hinsichtlich der Bemessung des Aufschlags. Produkte aus weniger klimafreundlicher Produktion könnten an der EU-Grenze mit einem Aufschlag entsprechend des ETS-Zertifikatspreises pro Tonne CO2 belastet werden, der für ein Unternehmen mit Sitz in der EU anfallen würde. Aufgrund des fluktuierenden EU-ETS-Preises sei diese Art der Berechnung jedoch kompliziert, außerdem dürfte dafür nicht die Menge an Zertifikaten verknappt werden. Zu befürchten sind darüber hinaus zahlreiche Umgehungstatbestände, etwa durch Umzertifizierungen im Ausland. Ein weiterer Fragenkomplex ergibt sich rund um die WTO-Konformität eines solchen Mechanismus und um mögliche Vergeltungsmaßnahmen der internationalen Handelspartner.
In der Diskussion mit unseren Mitgliedern, die unsere Vizepräsidentin Prof. Dr. Ines Zenke moderierte, ging es um die Vor- und Nachteile von freier Zuteilung im EU-ETS und CBAM und wie mögliche Übergangslösungen zwischen den Systemen aussehen könnten. Daneben ging es entscheidend um die Frage, welcher Verbesserungen es für die europäische Industrie neben CBAM oder ETS bedarf. Hier wurden unter anderem der massive und beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien, der Infrastrukturaufbau für Wasserstoff und die Senkung des (Industrie-) Strompreises genannt.
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