Das Coronavirus hat Millionen Beschäftigte ins Homeoffice geschickt. Zwar arbeitet infolge der Pandemie rund die Hälfte aller Beschäftigten in Deutschland beim Arbeitgeber vor Ort. Dem gegenüber stehen laut Mannheimer Corona-Studie (9. April 2020) rund 25 Prozent Heimarbeiter – ein Anstieg von ehemals 12 Prozent. Der Digitalverband Bitkom geht in seiner Erhebung sogar von 49 Prozent von Zuhause arbeitender Menschen aus.
Nach den im April vorgestellten Plänen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil soll das Arbeiten von Zuhause auch nach der Coronavirus-Krise möglich sein. Ein entsprechendes Gesetz für ein Recht auf Homeoffice wolle das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bis zum Herbst 2020 vorlegen.
Erhebungen vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie zeigen, dass 40 Prozent der Unternehmen hierzulande das Arbeiten im Homeoffice erlauben. 63 Prozent der Berufstätigen befürworten gelockerte Regelungen zum Arbeitsschutz, um Homeoffice zu erleichtern. Gar jeder zweite Berufstätige (45 Prozent) wünscht sich einen gesetzlichen Anspruch auf das Arbeiten von Zuhause, wobei eine Mehrheit (62 Prozent) das Büro als Arbeitsort vorzieht. Möglicherweise sind die Millionen Arbeitnehmer, denen das Homeoffice vorher verwehrt war, in der Krise auf die Vorzüge der Heimarbeit aufmerksam geworden.
Doch in zahlreichen deutschen Unternehmen ist die Digitalisierung der Arbeitswelt bereits gelebte Realität. In kooperativer Zusammenarbeit der Sozialpartner sind umfassende Betriebsvereinbarungen zum mobilen und flexiblen Arbeiten abgeschlossen worden, die ganze Unternehmenskulturen prägen und zu mehr Attraktivität, Mitarbeiterzufriedenheit aber auch Flexibilität und Wettbewerbsfähigkeit beitragen.
Um die Diskussion um eine gesetzliche Regelung anzustoßen, lud das Fachforum Arbeitswelt, Tarifpartnerschaft und Integration zu einer digitalen Arbeitssitzung zum Thema “Recht auf Homeoffice” mit Björn Böhning, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein.
Nach der Begrüßung durch unseren Schatzmeister Heiko Kretschmer, hielt Barbara Loth, Leiterin des Fachforums Arbeitswelt, Tarifpartnerschaft und Integration, einen arbeitsrechtlichen Impuls. Dieser zielte einerseits darauf ab, eine Abgrenzung des Begriffs “Homeoffice” vorzunehmen, und andererseits auf die ungeklärten Fragen in Bezug auf ein verbrieftes Recht auf Homeoffice einzugehen. Dabei ging es um Themen wie zum Beispiel die Kosten- und Wartungspflicht für Arbeitsequipment, das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsschutzgesetz oder gar den Datenschutz.
In seinem Impulsvortrag ging Staatssekretär Björn Böhning auf die hierzulande noch immer sehr ausgeprägte Präsenzkultur ein. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wolle besser aus der Coronavirus-Krise rauskommen, als es reingegangen sei. Das Ministerium habe mit der Kurzarbeit schnell ein effektives Instrument zum Einsatz gebracht, um in einer unverschuldeten Krisensituation Unternehmen zu entlasten und Arbeitsplätze zu schützen. Die Krise – wie auch die Statistiken – zeigte aber auch, so Staatssekretär Böhning, dass noch umausgeschöpftes Potenzial für das Arbeiten von Zuhause herrsche. Das BMAS wolle die Unternehmen und die Arbeitnehmerschaft noch anpassungsfähiger machen und an die technologischen Entwicklungen unserer Zeit anpassen. Schließlich habe sich Homeoffice für Risikogruppen als lebensrettend erwiesen, indem schutzbedürftige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer teilweise von Zuhause aus arbeiten konnten und so nicht einem möglichen Infektionsrisiko ausgesetzt wurden.
Das Ministerium sei sich bewusst, dass viele Unternehmen bereits Homeoffice auf der Grundlage sozialpartnerschaftlich ausgehandelter Betriebsvereinbarungen anböten. Doch seien es gemäß der Statistiken noch nicht genug Unternehmen. Das BMAS verfolge mit diesem Vorhaben das Ziel, dass sich der Arbeitgeber gegenüber den Wünschen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht mehr komplett verschließen kann.
Für Rückfragen zu dieser Arbeitssitzung steht Ihnen Oktay Ay, Referent für Wirtschaftspolitik, gern zur Verfügung.
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