Unfaire Wettbewerbsregeln – die „Urlaubssteuer“ als Standortnachteil für die deutschen Tourismusunternehmen?!

Die deutsche Tourismusbranche ist mit einer Bruttowertschöpfung von über 105 Milliarden Euro jährlich und mehr als 3 Millionen Beschäftigten ein strategischer Leitmarkt für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Der immer noch ungeklärte Umgang mit der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung bei der Hotelzimmeranmietung durch Reiseveranstalter – besser bekannt unter dem Schlagwort „Urlaubssteuer“ – entwickelt sich aber zunehmend zu einem Wettbewerbsnachteil für heimische Unternehmen.
Die Gefahr: Eine massive Abwanderung von Unternehmensteilen in das benachbarte Ausland und der Wegfall von heimischen Arbeitsplätzen. Zwar wurde durch das Zwischenurteil des Finanzgerichtes Münster im Jahr 2016 die Hinzurechnung inzwischen auf die Nettokaltmiete der Hotelzimmer beschränkt, dennoch droht nach wie vor eine Mehrbelastung von Firmen und Urlauber in Millionenhöhe.
Mit Spannung wird daher der Urteilsspruch zu dem am Bundesfinanzhof (BFH) anhängigen Verfahren im Juli 2019 erwartet. Dessen bindende Wirkung für die deutschen Finanzverwaltungen ist indes noch ungewiss. Letztlich ist es auch Aufgabe der Politik, eine zukunftsfähige und branchennahe Entscheidung über die Neuregelung der Besteuerung des Tourismusstandortes Deutschland zu treffen.
Wie könnte eine für alle Seiten faire Besteuerung aussehen? Welche Möglichkeiten hat der Gesetzgeber, solche Regelungen auszugestalten? Und welche konkreten Konsequenzen hätte eine Beibehaltung des steuerlichen Status Quo für die deutsche Tourismuswirtschaft?
Diese Fragen und weitere Fragen diskutierte Dr. Norbert Walter-Borjans, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen a.D. mit Vertretern verschiedener Reiseunternehmen und -verbänden aus den betroffenen Marktsegmenten sowie mit Vertretern der Ministerien und aus der Politik am 28. Juni 2019 zum Thema „Unfaire Wettbewerbsregeln – die „Urlaubssteuer“ als Standortnachteil für die deutschen Tourismusunternehmen?!“.
Die Mehrheit der Anwesenden plädierte in der angeregten Debatte dafür, dass nach der Urteilsverkündung Ende Juli 2019 die Politik auf Bundesebene gefragt ist. Sie müsse den Urteilsspruch des BFH so interpretieren und umsetzen, dass die heimische Tourismuswirtschaft keine fortgesetzte Belastung durch die gewerbesteuerliche Hinzurechnung erfahre. Solch‘ kluge und branchennahe Regelungen würden die Tourismusbranche als einen der strategischen Leitmärkte der deutschen Wirtschaft stärken, ein Level playing field für alle Unternehme gewährleisten sowie Arbeitsplätze, vor allem in mittelständischen Betrieben, sichern. Einig war sich die Runde, dass das Fachforum Tourismus die Entwicklungen aufmerksam verfolgen und diesen Aspekt in seiner Dialogarbeit zwischen betroffener Branche und Politik weiterhin betonen solle.
Für Rückfragen zur Veranstaltung steht Ihnen Herr Christoph Mädge gerne unter 030 / 2021 9836 oder cm@spd-wirtschaftsforum.de zur Verfügung.